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Sicherheit im Straßenverkehr II

abgelegt im Archiv Verschiedenes am 20.03.07

Sicherheit im Straßenverkehr II
sichere Kleidung

Helle, kontrastreiche Kleidung oder solche mit Reflexmaterial kann es Autofahrern z. B. leichter machen, Kinder im Straßenverkehr - vor allem in der Dämmerung - frühzeitig zu erkennen. Dennoch sollte bei Kindern das bewusstsein dafür geschaffen werden, dass sie in der Dämmerung und im Dunkeln schlechter gesehen werden können.

Im Auto

Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen laut §21 Absatz 1a StVO in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.

Eltern sollten daher beim Kauf eines Kindersitzes auf das ECE- Prüfzeichen achten und bedenken, dass auch das beste Kinderrückhaltesystem dem Kind nur dann helfen kann, wenn es damit - selbst auf kurzen Strecken - auch nach Vorschrift gesichert wird.



Permalink: Sicherheit im Straßenverkehr II

Tags: Straßenverkehr  Kinder+im+Auto  Kindersitz  Sicherheitsgurt  Straßenverkehrsordnung 

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