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Schule und Bildung
von Ina Michaelis am 10.06.07

Laut eines Berichts des Bundesinnenministeriums allzu oft gar nichts, d. h. diese Kinder werden häufig gar nicht in die Schule geschickt, obwohl sie in den Bundesländern Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein in die Schule gehen dürfen und in Bayern und Nordrhein-Westfalen sogar eine Schulbesuchspflicht haben.
In den übrigen elf Ländern jedoch besteht dem Bericht zufolge weder die Pflicht noch das Recht, die Schule zu besuchen. Dort - und das ist wohl auch der Grund, warum so wenige "illegale Kinder" zur Schule geschickt werden - muss die Schulleitung die illegalen Einwanderer sogar den Ausländerbehörden melden, wodurch die Familie natürlich entdeckt werden würde.
Den liberaleren Ländern wird ihr Vorgehen künftig vermutlich jedoch auch erschwert. Momentan muss eine Schulleitung ein Kind ohne Aufenthaltsrecht nur melden, wenn sie bei der Anmeldung davon erfährt. Künftig - so der Vorschlag - soll dies jedoch auch gelten, wenn z. B. eine Lehrkraft dies auf dem Pausenhof oder im Unterricht mitbekommt.
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