10 AugMit dem Kinderrad auf dem Gehweg – ist das erlaubt?

Mit dem Kinderrad auf dem Gehweg - ist das erlaubt?

Immer wieder haben Eltern und Kinder mit Mitmenschen zu tun, die furchtbar ärgerlich werden, wenn Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Schnell ist ein lautstarker Streit entbrannt und beide Parteien pochen auf ihr Recht. Aber was sagt denn überhaupt das Deutsche Recht dazu? Dürfen Kinder auf dem Gehsteig fahren oder gehört auch ein Kinderrad auf die Straße bzw. den Fahrradweg? Schauen wir doch einfach mal in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

Absatz 5
Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.

Das bedeutet also, dass Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf dem Trottoire mit dem Fahrrad fahren dürfen, unter acht Jahren sogar müssen. Aber aufgepasst: den Eltern ist die Fahrt auf dem Gehweg deshalb nicht automatisch mitgestattet, Erwachsene müssen auf dem Gehweg vom Fahrrad absteigen! Auch müssen Kinder auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, d.h. gemäßigte Geschwindigkeit und keine Kamikaze-Manöver sollten selbstverständlich sein! Und da Kinder straf- und zivilrechtlich nicht deliktsfähig sind, sollten Sie als Elternteil Ihr Kind unbedingt darüber aufklären.


Foto Quelle scarletfawth

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