29 MaiBetrunkene Jugendliche: Helfendes Eingreifen ist Pflicht

Betrunkene Jugendliche: Helfendes Eingreifen ist Pflicht

Vor nicht allzu langer Zeit sorgten Berichte über Jugendliche, die sich auf so genannten "Flatrate-Partys" bis zur Bewusstlosigkeit betrinken, in den Medien für Aufregung. Und laut Sabine bätzing, der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, haben wir "den Trend zu maßlosem Alkoholkonsum".

Der Durchchnittsbürger wird an dieser Entwicklung des jugendlichen Feierverhaltens wohl nichts ändern können – ist das Kind jedoch erst einmal "in den Brunnen gefallen", ist auf jeden Fall Zivilcourage gefragt. Konkret bedeutet dies, dass Erwachsene, die auf einen offensichtlich stark betrunkenen Jugendlichen treffen, nicht wegschauen, sondern helfend eingreifen sollten.

Laut Wolf-Rüdiger Horn vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) sollte ein stark betrunkener Jugendlicher, der Anzeichen einer Alkoholvergiftung aufweist, in die stabile Seitenlage gebracht werden, damit er bei etwaigem sich Übergeben nicht an seinem Erbrochenen erstickt. Außerdem sollte immer vorsichtshalber ein Rettungswagen gerufen und die betrunkene Person bis zu dessen Eintreffen beaufsichtigt werden.

Um es gar nicht erst soweit kommen zu lassen, könnten Erwachsene, die z. B. in einer Diskothek offensichtlich angetrunkene Jugendliche sehen, ihnen klar machen, dass es jetzt reicht. Gerade Mädchen sind laut Horn "sehr gefährdet, da sie in der Regel nicht so viel Alkohol vertragen." Außerdem seien sich viele Jugendliche auch nicht darüber im Klaren, dass die beliebten Alcopops erhebliche Mengen Alkohol enthalten.

Der Gesundheitsberichterstattung des Bundes zufolge gab es im Jahr 2000 noch 12.035 Fälle von Alkoholvergiftungen im Alter von 15 bis 19 Jahren, im Jahr 2004 wurden dagegen bereits 17.931 Fälle bekannt. Die Zahl der Alkoholvergiftungen ist somit innerhalb von fünf Jahren um fast 50 Prozent gestiegen.


No comments

Place your comment

Please fill your data and comment below.
Name
Email
Website
Your comment
Impressum