
Im südlichsten Bundesland der Republik werden ärztliche Vorsorgeuntersuchungen von Kindern im kommenden Jahr gesetzliche Pflicht. Dort – so der Plan des bayerischen Kabinetts – muss dann jedes Kind regelmäßig von einem Kinderarzt gesehen werden , um Kinder besser vor Misshandlung und Vernachlässigung zu schützen. Gleichzeitig soll für Ärzte und Hebammen bei gewichtigen Anhaltspunkten für Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch eine gesetzliche Meldepflicht beim Jugendamt eingeführt werden.
Die Vorsorgeuntersuchungen müssen übrigens auch nachgewiesen werden – zum Beispiel in Kindertagesstätten, bei der Einschulung oder wenn es um das Landeserziehungsgeld geht. Verweigern die Eltern die Untersuchung, wird das Jugendamt alarmiert .
Familienministerin Christa Stewens sagte, dass der Vorrang der Eltern bei der Erziehung zwar unangetastet bleibe, der staat vernachlässigte Kinder jedoch nicht im Stich lassen dürfe. Zehn Prozent der Eltern bringen ihre Kinder derzeit nicht zur Früherkennung.
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