Alkohol: Probieren auch vor dem 16. Lebensjahr erlaubt
abgelegt im Archiv Gesundheit am 27.03.07
Kinder und Jugendliche sollten laut Christa Merfert- Diete, Sprecherin der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen in Hamm, bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres keinen alkohol trinken. Probieren sei allerdings schon etwas früher erlaubt, sagte sie.
"Das Konfirmationsalter ist ein guter Richtwert. Das ist das Alter, in dem Kinder bei einer Feier auch einmal ein halbes Glas Wein oder Bier probieren können", da dadurch die Neugier der Kinder befriedigt werde.
Eltern sollten ihr Sprösslinge allerdings schon bei dieser Gelegenheit auf die Gefahren des Alkohols hinweisen und ihnen klar machen, dass es nicht in Ordnung sein, von nun an ständig und unerlaubt Alkohol zu trinken. Alkohol sei ein Nervengift, welches auf Kinder eine viel stärkere Wirkung hätte, als auf Erwachsene. Jugendliche können noch nicht überblicken, welche Gifte sie zu sich nehmen, erklärte Merfert-Diete, daher sei es wichtig, dass ihre Eltern ihnen diese Vorgaben machten.
Der Genuss von alkoholhaltigen Getränken sei für Jugendliche in erster Linie ein Zeichen des Erwachsenenseins, aber je später sie anfangen zu trinken, desto weniger Probleme hätten sie später mit Alkohol, unterstrich die Sprecherin der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen.
Besonders betonte sie, dass kleine Kinder auf keinen Fall am Alkohol nippen dürften und dass Alkohol unter zehn Jahren absolut tabu sei.
"Es ist fatal, wenn Fünfjährige immer einen Schluck abkriegen, sobald die Mutter einen Sekt trinkt", warnt die Suchtexpertin. Die Kinder gewöhnten sich dann an den Alkohol, der ihnen in diesem Alter eigentlich noch gar nicht schmeckt, was unbedingt vermieden werden müsse. Deshalb sollten Eltern z. B. auch einschreiten, wenn die Oma ihren enkel vom Likör probieren lässt oder ähnliches.

Tags: Alkohol+Jugendliche Alkohol+trinken Alkoholkonsum Eltern+Kinder+Alkohol
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Wong
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Kommentar von:
Karsten
(14.09.08 6:52 Uhr)
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Schade, das sich solche Menschen mit solchen Äußerungen in der Öffentlichkeit zu Wort melden dürfen.